Der Ukraine-Krieg hat die deutschen Energiepreise stark ansteigen lassen. Schon seit Anfang des Jahres haben sich die Großhandelspreise für Strom vervierfacht und für Gas sogar verfünffacht. Der private Verbraucher merkt dies nur bedingt, da er für die durchschnittliche Kilowattstunde Strom rund 16% mehr und für Gas das Doppelte zahlt. Die Bundesregierung hat infolgedessen ein Energie-Entlastungspaket sowie ein Steuer-Entlastungspaket beschlossen.

Was beinhaltet das Energie-Entlastungspaket?

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022 wird das Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten umgesetzt. Das Paket soll alle Bürger und vor allem Familien entlasten, die wirtschaftlich am stärksten betroffen sind.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe – Für Benzin sinkt der Steuersatz um 29,55 ct/Liter und für Diesel um 14,04 ct/Liter für 3 Monate
  • Einmalige Energiepreispauschale – 300 € für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • 9-Euro Ticket für den öffentlichen Nahverkehr für 90 Tage
  • Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen i.H.v. 200 €
  • Kinderbonus 2022 – einmalig 100 € pro Kind

Was beinhaltet das Steuer-Entlastungspaket?

Das zuvor beschlossene Entlastungspaket, zu dem das Steuerentlastungsgesetz 2022 zählt, wurde am 16. März 2022 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Es wurden folgende Maßnahmen zur Entlastung beschlossen:

  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.200€
  • Anstieg des Grundfreibetrags auf 10.347€
  • Mobilitätsprämie und Entfernungspauschale für Fernpendler erhöht sich auf 38 Cent

Um Verbraucher bei ihren steigenden Stromkosten zu entlasten, entfällt zum 01. Juli 2022 die EEG-Umlage. Das bedeutet, dass die Ökostrom-Umlage nun über den Haushalt des Bundes finanziert wird. Zuvor haben alleinig Verbraucher die Finanzierung der Umlage über die Stromrechnung getragen. Stromanbieter sollen die daraus resultierende Entlastung von rund 6,6 Mrd Euro in vollem Umfang an ihrer Endverbraucher weitergeben.

Ebenfalls vom Bundestag verabschiedet wurde der einmalige Heizkostenzuschuss. Empfänger von Wohngeld erhalten demnach 270 €. Auszubildende und Studierende im Bafög-Bezug bekommen 230 €.

Ab wann ist das Entlastungspaket gültig?

Die Gesetzentwürfe müssen noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren passieren, bevor sie in Kraft treten. Der Bundesrat und der Bundestag müssen gesetzlichen Änderungen am 19. und 20. Mai zustimmen, damit die Umsetzung zügig vollzogen werden kann.

Folgende Maßnahmen könnten nach Zustimmung voraussichtlich zeitnah umgesetzt werden:

  • 9-Euro Ticket für den ÖPNV im Juni 2022
  • Kinderbonus im Juli 2022
  • Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe frühestens ab Juni 2022
  • Einmalige Energiepreispauschale i.H.v. 300€ frühestens ab September 2022

Für alle anderen Maßnahmen ist ein Termin für die Umsetzung noch nicht absehbar.

Wie profitiere ich von den beschlossenen Maßnahmen?

Die befristete Steuersenkung auf Kraftstoffe soll frühestens im Juni umgesetzt werden und konkrete Pläne zu der Umsetzung gibt es noch nicht. Höchstwahrscheinlich wird der Preis für Kraftstoffe einheitlich an allen Tankstellen für den Zeitraum gesenkt.

Die einmalige 300€ Energiepreispauschale soll allen einkommenspflichtigen Erwerbstätigen vom Arbeitgeber überwiesen werden. Alle weiteren Details sind noch in Klärung.

Das 9-Euro Ticket wird ab dem 23. Mai 2022 bei der Deutschen Bahn angeboten und berechtigt den Käufer für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Nahverkehr. Gekauft werden kann das Ticket entweder über die App oder an einem Ticketschalter.

Um den Kinderbonus und die Einmalzahlung für Sozialleistungen zu erhalten, müssen sich berechtigte Empfänger bei dem jeweiligen Amt melden. Auch hier steht die konkrete Zeitpunkt der Umsetzung noch nicht fest.

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