Der beste Stromvertrag – Finden Sie Ihren persönlichen Favoriten

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Mit dem Stromvertrag werden für einen Haushalt die Konditionen für den Energieverbrauch festgelegt. Neben der in Deutschland gesetzlich garantierten Grundversorgung bieten zahlreiche Stromanbieter eine Vielzahl weiterer Stromtarife an. Egal ob Stromvertrag abschliessen, Stromvertrag kündigen, Stromvertrag wechseln oder Stromvertrag übertragen: Damit sich Kunden in diesem „Anbieter- und Tarifdschungel“ zurechtfinden, haben wir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zu diesen und noch zahlreichen weiteren Themenaspekten zusammengefasst. Neben einer Einführung in das Thema stromvertrag nennen wir auch die wichtigsten Vertragsbestandteile und –konditionen sowie die größten Anbieter und wichtigsten Tarifarten. Darüber hinaus geben wir Ihnen auch immer wieder nützliche Tipps und erklären, worauf Sie bei der Wahl Ihres Stromvertrages auf jeden Fall achten sollten. An Ende des Artikels beantworten wir die wichtigsten Fragen, die Kunden zum Thema Stromvertrag am häufigsten an uns stellen.
Letzte Aktualisierung : November 2022

Laut dem Statistikportal Statista wurden 2021 in Deutschland 566 Terawattstunden Strom erzeugt, der von rund 1.440 Anbietern an Kunden im Bundesgebiet verkauft wurde. Welche Angaben ein Stromvertrag in der Regel beinhaltet und wie Sie einen Stromvertrag abschließen, wechseln oder kündigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Einführung ins Thema Stromvertrag

Ein Stromvertrag ist ein Vertrag zur Abnahme und Bereitstellung von elektrischem Strom. Der Vertrag regelt die Vertragsleistungen die bereitgestellt werden müssen, so wie den Arbeitspreis, den Grundpreis, den monatlichen Abschlag, die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und mögliche Preisgarantie, Boni und Prämien.

Was steht im Stromvertrag

Mit einem Stromvertrag beschließen Sie ein verbindliches Vertragsverhältnis mit einem konkreten Stromanbieter. Bestandteile eines Stromvertrags sind insbesondere:

  • Kundendaten
  • Verbrauchsstelle
  • Versorger
  • Stromtarif
  • Zahlungsbedingungen
  • Rechtliche Hinweise

Strom-Zugang Tipp: Lesen Sie sich auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch, da sich hier oft Fallstricke hinsichtlich der Mindestvertragslaufzeit, den Kündigungsfristen oder auch den beworbenen Neukundenboni und Prämien verstecken.

Stromvertrag abschließen – So wird’s gemacht

Wenn Sie einen neuen Stromvertrag abschließen wollen, benötigt der gewählte Stromanbieter mit Sicherheit folgende Angaben von Ihnen:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung und Zahlungsmethode
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Durchschnittlicher Stromverbrauch
  • Angaben zum bisherigen Stromanbieter

Sind diese Angaben zu Hand, geht es ganz schnell:

  1. Auf einem der zahlreichen Vergleichsportale die Tarife für Ihren Wohnort sorgfältig miteinander vergleichen
  2. Den für Sie passenden Stromanbieter und Stromtarif auswählen
  3. Den gewählten Stromanbieter kontaktieren, der dann alles Weitere in die Wege leitet

Vorausgesetzt alle benötigten Angaben und Dokumente liegen vor, ist ein neuer Stromvertrag also in wenigen Minuten erledigt.

Wie kündige ich meinen Stromvertrag?

Wollen Sie den Stromanbieter wechseln und daher den aktuellen Stromvertrag kündigen, ist das heutzutage schnell erledigt. Wichtig ist jedoch, dass Sie auf die im Vertrag fixierten Kündigungsfristen achten und auf weitere Klauseln, die in diesem Zusammenhang stehen. Auch eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Stehen die beiden genannten Punkte einer Vertragskündigung nicht im Weg, haben Sie heutzutage normalerweise die Wahl: Sie können den bisherigen Stromvertrag selbst kündigen oder beauftragen den neuen Stromanbieter das zu tun. In der Regel müssen Sie den Stromvertrag schriftlich kündigen. Vorlagen solcher Kündigungsscheiben finden sich vielfach im Netz und auch Strom-Zugang hilft Ihnen in dieser Angelegenheit gerne weiter.

Kündigung des Stromvertrags bei Umzug als Sonderfall

Wenn Sie den Stromvertrag aufgrund eines Umzugs kündigen wollen, ist dies in vielen Fällen auch vor Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich, nämlich unter anderem dann, wenn:

  • Sie lediglich die gesetzlich zugesicherte Grundversorgung beziehen
  • Ihr aktueller Stromanbieter an Ihrer neuen Wohnadresse keine Stromlieferungen anbietet
  • An der neuen Wohn- und Lieferadresse eine nicht vertraglich geregelte Preiserhöhung ansteht

Ist ihr aktueller Stromanbieter jedoch in der Lage, Sie auch an der neuen Wohn- und Lieferadresse mit Strom zu den gleichen vertraglichen Konditionen wie an der alten Adresse zu beliefern, ist keine Sonderkündigung des Stromvertrags möglich. In diesem Fall heißt es: Den bestehenden Stromvertrag übertragen auf die neue Verbrauchsstelle.
Egal um was es geht: Wir von Strom-Zugang unterstützen Sie gerne rund um das Thema Stromvertrag. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und wir finden mit Sicherheit gemeinsam die für Ihre spezifische Situation attraktivste und beste Lösung.

 

Neuer Stromvertrag – Auf diese Parameter sollten Sie achten

Spielt man mit dem Gedanken, den Stromanbieter oder Stromvertrag zu wechseln, gilt es, den neuen Vertrag vor Abschluss genau durchzusehen. So erspart man sich im Nachhinein böse Überraschungen. Insbesondere die folgenden Parameter sollten vor Vertragsabschluss beachtet werden.

Kaution

Viele Stromanbieter verlangen bei Neukunden eine Kaution im Zuge des Vertragsabschlusses. Mit der Kaution wollen sich die Versorger gegen ausbleibende Zahlungen absichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhalten Sie die Kaution wieder zurück.

Kündigungsfrist

Einen Stromvertrag kann man in der Regel am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit problemlos kündigen. Wichtig dabei ist jedoch die Einhaltung einer bestimmten Vorlaufzeit. Die Kündigung muss also einige Zeit vor Vertragsende – im Normalfall in schriftlicher Form – beim Stromanbieter eingehen. Für gewöhnlich sind das zwischen vier Wochen und drei Monate.

Ökostrom

Die meisten Stromanbieter offerieren mittlerweile Ökostrom für die Energieversorgung. Mit Ökostrom beteiligt man sich an der Energiewende. Aussagekräftige Zertifikate in Deutschland für echten Ökostrom sind unter anderem:

  • Ok-power-Siegel
  • TÜV-Siegel

Die genannten Siegel garantieren, dass die entsprechende Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammt und der Ausbau dieser alternativen Energiegewinnung weiter ausgebaut und gefördert wird.

Prämien

Wechselwillige Kunden werden von dem neuen Stromanbieter in vielen Fällen mit Prämien gelockt. Dabei kann es sich sowohl um Sach- als auch um Geldprämien handeln. Die Prämien richten sich oft nach dem gewählten Stromtarif.

Preisgarantie

Im Rahmen eines Stromvertrages geben die meisten Stromanbieter ihren Kunden eine Preisgarantie. Für den Zeitraum der Preisgarantie sichert Ihnen der Versorger zu, dass die Preise Ihres Tarifs nicht erhöht werden. Preisgarantien gelten in der Regel für 12 bzw. 24 Monate.

Vertragslaufzeit

Mit der Vertragslaufzeit wird festgelegt, wie lange das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Stromanbieter gilt. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich. Beispiele für derartige Sonderkündigungsmöglichkeiten sind:

  • Stromvertrag kündigen bei Umzug
  • Preiserhöhung seitens des Energieversorgers

Vertragsverlängerung

Im Normalfall verlängern sich einmal abgeschlossene Stromverträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um einen im Vertrag fixierten Zeitraum. Typische Zeiträume für automatische Vertragsverlängerungen sind 12 bis 24 Monate.

Vorauskasse

Viele Energieversorger bieten Tarife mit Vorauskasse an. Das heißt, dass die Bezahlung der Stromversorgung bereits vor der Leistungserbringung erfolgt. Überwiegend erfolgt die Vorauszahlung am Anfang des Abrechnungsmonats in Form eines Pauschalbetrags. Bleibt Ihr Stromverbrauch niedriger als bereits über Vorauskasse bezahlt, wird der Differenzbetrag mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder Sie erhalten das Geld zurück. Haben Sie mehr Strom verbraucht als über Vorauskasse geleistet, müssen Sie den Fehlbetrag nachbezahlen.

 

Stromvertrag abschließen: Welche Vertragslaufzeit ist die beste für Sie?

Mittlerweile gibt es unzählige Varianten, wenn Sie einen neuen Stromvertrag abschliessen wollen. Ein entscheidender Faktor ist für gewöhnlich die Vertragslaufzeit. Dahingehend sind die drei häufigsten Varianten:

  • 12 Monate Vertragslaufzeit
  • 24 Monate Vertragslaufzeit
  • Stromverträge ohne Mindestvertragslaufzeit

Jede dieser Varianten hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, auf die nachfolgend eingegangen wird. Natürlich stehen Ihnen auch die Experten von Strom-Zugang zum Thema Vertragslaufzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Stromvertrag mit 12 Monaten Laufzeit
Vorteile Nachteile
Keine lange Vertragsbindung Verkürzte Strompreisgarantie
Schneller Anbieterwechsel möglich Tarife oft etwas teurer als bei längeren Vertragslaufzeiten

Mit einer kurzen Mindestvertragslaufzeit sind Kunden nicht allzu lange an einen Stromanbieter und fixierte Tarife und Konditionen gebunden. Denn ein Anbieter- oder Tarifwechsel ist vor dem Erreichen der Mindestvertragslaufzeit nur sehr schwer möglich.

Mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten bleiben Kunden flexibel und können den Stromvertrag oder –anbieter zeitnah wechseln, wenn am Markt günstigere Tarife oder Verträge mit individuell passenderen Optionen angeboten werden.
In vielen Fällen geht im Gegensatz von kurzen Vertragslaufzeiten mit längerfristigen Stromverträgen auch eine verlängerte Preisgarantie einher, was insbesondere dann für Kunden interessant sein kann, wenn auf mittlere bis lange Sicht mit eher steigenden Energiepreisen zu rechnen ist.

Strom-Zugang Hinweis: Erhöht Ihr Stromanbieter während der Vertragslaufzeit die Preise für Ihren Tarif, muss er Sie darüber informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. In diesen Fällen ist es vielfach lohnenswert, den Stromvertrag zu wechseln. Wir beraten Sie gerne in diesem Zusammenhang.
Nicht zuletzt bleibt zu erwähnen, dass die Preise und Tarife für Stromverträge mit kurzen Laufzeiten in der Regel etwas teurer sind als bei längeren Laufzeiten.

Stromvertrag mit 24 Monaten Laufzeit
Vorteile Nachteile
Planungssicherheit Lange Vertragsbindung
Günstigere Tarife Eingeschränkte Flexibilität
Zeitersparnis

Regelmäßig raten Verbraucherschützer zu möglichst kurzen Vertragslaufzeiten, um flexibler auf eventuell bessere Tarifangebote reagieren zu können. Doch auch Stromverträge mit längerer Laufzeit haben Vorteile.

Mit einer 24-monatigen Vertragslaufzeit erhalten Kunden nämlich zum Beispiel Planungssicherheit. Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Preisgarantie und wissen genau, welche Kosten im Hinblick auf ihren Energieverbrauch auf sie zukommen.Darüber hinaus werden die jeweiligen Strom- bzw. Energiepreise gegebenenfalls günstiger im Vergleich zu Tarifen mit kürzerer Vertragslaufzeit, da von den Stromanbietern sowohl Grund- als auch Arbeitspreise niedriger angesetzt werden, um so die längere Vertragslaufzeit zu belohnen.

Ein weiterer Vorteil ist die Zeitersparnis. Theoretisch ist ein Stromvertrag zwar in 30 Minuten oder weniger verlängert, doch nicht selten müssen die erforderlichen Angaben und Unterlagen mühsam zusammengesucht werden.
Der größte Nachteil einer langen Vertragslaufzeit ist wohl die eingeschränkte Flexibilität. Der Kunde ist für 24 Monate vertraglich an einen Tarif gebunden und vor Ende der Vertragslaufzeit den Stromvertrag zu kündigen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Somit kann der Kunde auch nicht kurzfristig den Stromvertrag wechseln, wenn am Markt günstigere Konditionen angeboten werden als die momentan für den Kunden gültigen.

Strom-Zugang Tipp: Sollten Sie sich für einen langfristigen Stromvertrag entscheiden, achten Sie unbedingt auf eine Preisgarantie für Ihren Tarif und darauf wie lang diese gilt – so schützen Sie sich vor eventuellen Strompreiserhöhungen.

Stromvertrag ohne Mindestvertragslaufzeit
Vorteile Nachteile
Jederzeit kündbar Oftmals sehr teure Tarife bzw. Preise
Sehr hohe Flexibilität

Auch Stromverträge ohne Mindestvertragslaufzeit sind für Kunden eine Option. Hier ist jedoch zu unterscheiden zwischen:

  • Grundversorgung
  • Sondervertrag ohne Mindestlaufzeit

Von der gesetzlich zugesicherten Grundversorgung in einen anderen Stromvertrag zu wechseln ist in der Regel sehr kurzfristig möglich, da die Grundversorgung im Normalfall mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden kann. In der Praxis stellt sich das jedoch häufig als unrealistisch heraus, da der neue Anbieter oftmals länger als zwei Wochen benötigt, um die Belieferung zu beginnenn.

Abgesehen vom „Spezialfall“ Grundversorgung schreiben Stromverträge ohne Mindestlaufzeit meistens eine Kündigungsfrist von 4 bis 12 Wochen vor. Der größte Nachteil von Stromverträgen ohne Mindestvertragslaufzeit oder auch der Grundversorgung sind oftmals wesentlich höhere Strompreise als bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit. Welche Variante in Ihrem persönlichen Fall die vorteilhafteste wäre, ermitteln wir von Strom-Zugang gerne für Sie.

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Stromvertrag mit Prämie oder Bonus – Das sollten Sie wissen

Mittlerweile ist es gewöhnlich, dass Stromanbieter Neukunden mit einem „Willkommensgeschenk“ begrüßen. In den meisten Fällen ist das ein Stromvertrag mit Prämie oder Bonus, die zusätzliche Anreize für Neukunden darstellen sollen. Oftmals ist der Erhalt des Bonus bzw. der Prämie jedoch an Bedingungen geknüpft.

Strom-Zugang Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt, dass, sollten Sie den Stromvertrag wechseln wollen, günstigere Vertragskonditionen im Rahmen eines Neukundenbonus oder einer Neukundenprämie in den meisten Fällen zeitlich begrenzt sind und vielfach lediglich für das erste Vertragsjahr gelten. Ein besonderer Service von Strom-Zugang ist es, dass beim Stromtarifvergleich der Bonus mit einbezogen werden kann und so die tatsächlichen Kosten des Tarifs für Sie leichter zu erkennen sind.

Ein guter Start mit Neukundenbonus

Wie es der Name schon andeutet, ist diese Art Bonuszahlung ausschließlich für Neukunden gedacht. Das bedeutet, dass der Haushalt bzw. Anschluss des neuen Kunden keinen Stromvertrag beim avisierten Stromanbieter oder einer seiner Tochtergesellschaften gehabt haben darf. Meistens gilt das für die dem Vertragsabschluss vorausgehenden 6 Monate, prinzipiell kann dieser Zeitraum aber variieren und sollte daher jeweils individuell geprüft werden. Beim Neukundenbonus handelt es sich in vielen Fällen um:

  • Einen Rabatt auf die Gesamtkosten, der Ihnen meistens mit der Jahresrechnung gutgeschrieben wird
  • Einen Geldtransfer, der Ihnen beispielsweise nach 12 Monaten Belieferungszeit ausgezahlt wird

Sofortbonus

Einen Sofortbonus erhalten Neukunden in der Regel direkt mit oder kurze Zeit nach Vertragsabschluss. Durchschnittlich 4 bis 12 Wochen nachdem neue Kunden den Stromvertrag abschliessen wird dieses „Begrüßungsgeld“ vom Stromanbieter ausgezahlt. Ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt kann momentan mit Sofortboni zwischen 125 Euro und 150 Euro rechnen. Letztendlich sind sowohl für die Auszahlungsbedingungen eines Sofortbonus als auch dessen Höhe die Tarifbedingungen Ihres konkreten Stromvertrags bindend, den Sie dahingehend genau prüfen sollten.

Boni und Prämien oftmals an Bedingungen geknüpft

Damit Neukunden die beworbenen Prämien und Boni dann auch tatsächlich erhalten, müssen meistens bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die gängigsten sind nachfolgend aufgelistet:

  • Wollen Sie den Stromvertrag wechseln und sich bei einem neuen Anbieter den Neukundenbonus sichern, sollten Sie vorher sichergehen, dass Sie vom neuen Energieversorger auch als Neukunde bewertet werden.
  • Häufig ist ein Neukundenbonus an eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit geknüpft und wird erst bei Erreichen dieser Vertragslaufzeit ausgezahlt.
  • Manche Stromanbieter verlangen für die Auszahlung des Neukundenbonus oder der Prämie einen Mindestverbrauch, den der Neukunde in einem bestimmten Zeitraum abrufen muss. Erst dann hat er Anspruch auf den Bonus bzw. die Prämie.

Wir von Strom-Zugang empfehlen Ihnen, vor Vertragsabschluss die jeweiligen Bedingungen und etwaige Ausschlussklauseln für die Zahlung des Neukundenbonus genau zu prüfen.

Stolperfallen im Zusammenhang mit Neukundenboni und Prämien

Nicht selten hört man von enttäuschten Kunden, für die es hinsichtlich der Inanspruchnahme von Boni oder dem Erhalt von Prämien ein böses Erwachen gab. Denn oftmals verweigern Stromanbieter die Auszahlung unter Zuhilfenahme diverser Tricks, die sich oft im Kleingedruckten verbergen. Probleme gibt es regelmäßig bei:

  • Nutzung eines nicht geeigneten Tarifzählers (z. B. Doppeltarifzähler)
  • Selbsterzeugtem Strom, beispielsweise durch eine eigene Solaranlage
  • Vertragskündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

Wird Ihnen aus diesen oder anderen Gründen die Auszahlung von Boni oder Prämien verweigert, raten wir von Strom-Zugang zu Folgendem:

  1. Prüfen Sie die AGB Ihres Stromvertrags
  2. Legen Sie beim Stromanbieter gegebenenfalls Widerspruch ein
  3. Holen Sie sich Unterstützung bei der Verbraucherzentrale, einem Anwalt oder der Schlichtungsstelle Energie

Oftmals kann es auch helfen, sich in einem netten Gespräch mit dem Stromanbieter auszutauschen und so über „Kulanz“ ganz unkompliziert den Bonus doch noch zu erhalten.
Da oft bei der heutigen Vielzahl an Konzernen, Holdings und Dachorganisationen gar nicht mehr durchschaubar ist, welche Unternehmen miteinander in Beziehung stehen, sollten Sie vorher überprüfen, ob Ihr alter und Ihr neuer Stromanbieter zur selben Unternehmensgruppe gehören und ob sie entsprechend Anspruch auf den Neukundenbonus haben.

 

Stromverträge in Deutschland – Größte Anbieter und Tarifarten

In Deutschland stehen Kunden mittlerweile eine Vielzahl von Stromanbietern und Tarifen zur Auswahl. Für Sie als Kunde kann dieser „Tarif- und Anbieterdschungel“ mitunter sehr unübersichtlich wirken. Nachfolgend bringen wir hoffentlich etwas Licht ins Dunkle, indem wir die gängigsten Tarifarten und größten Stromanbieter vorstellen.

Stromnetz der Anbieter

Die gängigsten Tarifarten für Stromverträge

Geht es um Tarifarten für einen Stromvertrag, können diese in der Regel in eine der folgenden Kategorien eingeordnet werden:

  • Grundversorgung
  • Standardstromtarife
  • Nachtstromtarife
  • Ökostromtarife

Grundversorgung

Der Grundversorgungstarif stellt sicher, dass grundsätzlich jeder Haushalt in Deutschland mit Strom versorgt wird. Sollten Sie also nicht selbst und aktiv einen bestimmten Stromtarif wählen, werden Sie in den Grundversorgungstarif eingruppiert. Die Stromanbieter, die den Grundversorgungstarif bereitstellen, wechseln je nach Region. Zumeist ist der Stromtarif der Grundversorgung die teuerste Tarifwahl, weshalb sich hier für Sie mit Sicherheit lohnt: Stromvertrag vergleichen mit anderen Angeboten in Ihrer Region.

Standardstromtarife

Standardstromtarife zielen in erster Hinsicht auf die reine Versorgungsleistung ab. Wie der Strom erzeugt wird, also etwa in Kohle- oder Atomkraftwerken, durch Erdgas oder aus erneuerbaren Energiequellen, ist daher bei dieser Tarifart von zweitrangiger Bedeutung.

Nachtstromtarife

Nachtstromtarife bieten besonders über Nacht günstige Strompreise an. In der Vergangenheit waren diese Stromtarife vor allem deshalb beliebt, da viele Haushalte noch mit elektrischen Nachtspeicheröfen heizten, die mittlerweile kaum noch Verwendung finden.

Ökostromtarife

Bei Ökostromtarifen können Verbraucher sicher sein, dass der ihnen zur Verfügung gestellte Strom aus regenerativen bzw. erneuerbaren Energiequellen stammt, also beispielsweise aus Wasserelektrizitätswerken, Windradparks oder Fotovoltaikanlagen.

Welche Tarifart für Stromverträge die für Sie geeignetste ist, lässt sich pauschal natürlich nicht sagen. Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie eher preisorientiert sind oder die Art der Stromerzeugung das für Sie wichtigere Auswahlkriterium bei der Wahl des Stromvertrags ist.

Stromanbieter in Deutschland – Die Qual der Wahl

Laut dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur waren im Jahr 2021 rund 1.440 Stromanbieter in Deutschland tätig. Nachfolgend finden Sie die größten und populärsten Anbieter der Deutschen.
Laut dem deutschen Statistikportal Statista waren das im Jahr 2021 die größten Energieerzeuger in Deutschland, gemessen an ihrem Umsatz (Umsatz in Milliarden Euro):

Stromanbieter Umsatzvolumen
Stromanbieter Umsatz in Milliarden Euro
E.ON 60,9
Uniper 51,0
EnBW 19,7
RWE 13,7
Vattenfall 11,3

Welcher dieser Stromanbieter der für Sie persönlich beste oder günstigste ist, kann man pauschal nicht benennen. Um diese Frage zu beantworten, müssen zahlreiche individuelle Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Energieeffizienz der Immobilie, die Größe Ihres Haushalts und die angeschlossenen Strom-konsumierenden Geräte und Maschinen.

Sie möchten Ihren Stromanbieter wechseln?Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer.

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FAQ

Wie kündige ich meinen Stromvertrag?

Wenn man den Stromanbieter oder den Stromvertrag wechseln will, muss der bestehende Stromvertrag gekündigt werden. Das muss jedoch nicht zwangsläufig der Kunde übernehmen – in den überwiegenden Fällen übernimmt das Ihr neuer Stromanbieter für Sie. Achten Sie jedoch unbedingt auf die Kündigungsfristen, die in Ihrem aktuellen Vertrag fixiert sind.

Welche Laufzeit wähle ich für meinen Stromvertrag?

Welche Vertragslaufzeit Sie für Ihren Stromvertrag wählen sollten, kann pauschal nicht beantwortet werden. Generell bieten sich kurze Vertragslaufzeiten an, wenn Sie flexibel bleiben und gegebenenfalls schnell den Stromanbieter wechseln wollen. Stromverträge mit längeren Laufzeiten wiederum bieten oftmals lukrativere Boni und Prämien sowie günstigere Preiskonditionen.

Wann sollte ich meinen Stromvertrag wechseln?

Sie sollten den Stromvertrag wechseln, wenn es für Ihren Haushalt eine preisgünstigere Alternative bei gleichen Vertragskonditionen gibt oder ein anderer Stromvertrag Ihre persönlichen Bedürfnisse besser abdeckt als der bisherige. Regelmäßig Ihren Stromvertrag zu vergleichen kann sich also für Sie lohnen.

Wie mache ich einen Stromvertrag Vergleich?

Ein stromvertrag Vergleich ist heutzutage nicht mehr schwer. Im Internet finden sich unzählige Vergleichsportale für diesen Zweck. Auch wir von Strom-Zugang stehen Ihnen natürlich zu diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite.
 

Aktualisiert am 2 Dez, 2022

redaction Veröffentlicht
Redactor

ivan

Energie Spezialist