Ab März 2022 tritt ein Gesetzesänderung bezüglich der Kündigung von Stromverträgen in Kraft. Es gelten strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit. Unter diesen Umständen sind Kunden berechtigt Ihren Stromvertrag monatlich zu Kündigen. Dies gilt ebenfalls für Gasverträge. Bisher habe sich die Energieverträge oftmals um 1 Jahr verlängert, falls der Kunde vergessen hatte, den Vertrag rechtzeitig und fristgerecht zu Kündigen. Ab dem 1. Juli 2022 sind Energieanbieter außerdem dazu verpflichtet, einen Kündigungsbutton auf der Homepage zu platzieren.
Strom
Die Kündigung von Laufzeitverträgen
2 Juni 2022
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